Die klima-, energie- und ressourcenpolitischen Ziele der Bundesregierung – insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien – verstärken den Nutzungsdruck im Untergrund. Mit der Vielfalt der steigenden Ansprüche an die Nutzung des unterirdischen Raums gehen Konflikte um Raum, Zuständigkeiten und Prioritäten einher. Folglich bedarf es einer umfassenden Koordination von Planungen, die den Untergrund betreffen. Diese Herausforderungen haben die Diskussion um die Notwendigkeit einer umfangreichen Untertageraumordnung intensiviert.
Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, gefördert vom Umweltbundesamt (UBA), befasste sich vor diesem Hintergrund neben den geologischen und planungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere mit den planerischen Aspekten einer unterirdischen Raumplanung.
Die steigende Vielfalt der Ansprüche an den unterirdischen Bereich ist neu. Manche Nutzungen beeinflussen sich gegenseitig oder schließen sich sogar aus – und dies nicht nur punktuell sondern sehr weiträumig. Hieraus resultieren zunehmend Konflikte um Raum, Prioritäten und Zuständigkeiten. Bisher unterliegt die Untergrundnutzung fast ausschließlich dem bestehenden Fachrecht, insbesondere dem Bergrecht, mit einer nur schwachen vorsorgenden Steuerung der potenziellen Konflikte: Eine Planung erfolgt bisher nur anlassbezogen und berücksichtigt nur bereits bestehende Nutzungen. Dies bedeutet, dass die Zulassung von Nutzungen bisher faktisch nach dem sog. "Windhundprinzip" erfolgt.
Fragestellungen
Im Rahmen der Projektbearbeitung wurden planerische Grundlagen für den untertägigen Raum erarbeitet. Hierzu zählen:
Die Untersuchungen wurden dabei sowohl für den terrestrischen wie auch den marinen Bereich durchgeführt.
Einen weiteren Untersuchungsgegenstand stellte die Entwicklung von Kriterien zur Bewältigung von Nutzungskonflikten im Untergrund dar. Dabei ging es insbesondere um:
Ergebnisse
Das Planungsinstrumentarium zur unterirdischen Raumplanung wurde identifiziert und Wechselwirkungen der verschiedenen Instrumente und Rechtsvorschriften konnten herausgestellt sowie Empfehlungen zur Verbesserung des Planungsinstrumentariums erarbeitet werden.
Die Gewinnung von Erkenntnissen zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis stellt das übergreifende Ziel des Forschungsvorhabens "Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen" dar.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.