Wandel der Flächennutzung verstehen

Eine nachhaltige Landnutzung wird als einer der Schlüsselfaktoren für eine „Große Transformation“ zur Nachhaltigkeit verstanden. Aktuell werden in Deutschland täglich etwa 55 Hektar Boden für neue Gebäude und Infrastrukturen „verbraucht“. Die Bundesregierung will diesen Wert bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag senken. Im Jahr 2050 soll am Ende sogar eine Null stehen. Um dies zu erreichen, bedarf es eines grundlegenden Verständnisses der Flächennutzung in Deutschland. Zwar zeigt der zeitliche Verlauf der Neuinanspruchnahme von Flächen eine Reduktion an, ein Trend hin zu einer Flächenkreislaufwirtschaft lässt sich aber nicht erkennen.

Neben der Flächennutzung muss auch die Bodenversiegelung bzw. -entsiegelung betrachtet werden. Böden sind zentral für das Überleben der Menschheit und den Erhalt der biologischen Vielfalt. Sie tragen zur Versickerung von Regenwasser bei und unterstützen dessen Verdunstung, welche sowohl für die Kühlung des (urbanen) Klimas als auch die Steigerung der Luftfeuchtigkeit von Bedeutung ist. Die zunehmende Versiegelung von Flächen im Zuge der Verstädterung und Industrialisierung führt zu einer nachteiligen Veränderung der Beschaffenheit der Böden. Durch Entsiegelung kann diesen negativen Effekten entgegengewirkt werden. Es ist daher notwendig, Maßnahmen zur Entsiegelung zu treffen, die darauf abzielen, eine Wiederherstellung von Bodenfunktionen und Anpassung an den Klimawandel zu bewirken. 

Das IÖR hat dahingehend Freiraumentwicklung, Baulandreserven und Innenentwicklungspotenziale von Städten quantifiziert. Nicht zuletzt im Rahmen des IÖR-Forschungsdatenzentrums (IÖR-FDZ) arbeitet es daran, Entwicklungsmuster und Wirkzusammenhänge zu erkennen, automatisiert Informationen zur bisherigen Siedlungs- und Freiraumentwicklung zu erheben und mittels Analysen, Modellierungen, Simulationen unerwünschte Entwicklungspfade zu identifizieren. 

Expert*innen

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.