Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung
Diversität im IÖR
Im IÖR nähern wir uns über die Betrachtung der Dimensionen Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, soziale Herkunft und Lebenswirklichkeit, Religion/Weltanschauung, Gesundheit/Behinderung und sexuelle Identität dem Begriff Diversität.
Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass sich die Persönlichkeit eines Menschen aus weit mehr Facetten zusammensetzt als den sechs benannten.
Die Dimension Behinderung wird im IÖR durch die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten unterstützt. Hier ist es uns ein Anliegen die Betroffenen bei der beruflichen Teilhabe zu unterstützen und vor Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis zu schützen. Im Bewerbungsverfahren werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen, wenn sie fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind, grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Prädikat
Das IÖR wurde 2024 zum fünften Mal in Folge mit dem Zertifikat "Total E-Quality" für Chancengleichheit in Wirtschaft und Wissenschaft ausgezeichnet worden - und wurde zugleich mit dem Nachhaltigkeitspreis für seine langjährig erfolgreiche Umsetzung der Chancengleichheitsstrategie gewürdigt. Die Jury hebt besonders hervor:
"Das IÖR demonstriert ein intersektionales Chancengleichheitsverständnis, das als Querschnittsthema verankert ist".
Zu den Maßnahmen des IÖR zählen u. a.:
Das Prädikat "Total E-Quality" kann alle drei Jahre neu beantragt werden. Das IÖR wurde 2012 erstmals damit ausgezeichnet.
Selbstverpflichtung
Das IÖR hat zudem 2018 die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit verpflichten wir uns unter anderem:
Eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder einzelnen Person geprägt ist, die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen, unsere Belegschaft über Diversity zu informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einzubeziehen.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.