Andreas Blum, Susann Christoph
Der Begriff "Umweltgütesiegel für Gebäude" steht für informatorische Instrumente zur Auszeichnung herausragender freiwilliger Umweltleistungen im Bauwesen, die sowohl als Orientierungshilfe für die Zielgruppen (Bauherren, Planer, Eigentümer, Nutzer/Interessenten, Geldgeber etc.) dienen, als auch die Wettbewerbsfähigkeit von umweltbezogenen Innovationen verbessern sollen.
Im IÖR-Text 123 werden die Einstellungen und Anforderungen, die bei den unterschiedlichen Interessengruppen des Bauwesens mit Blick auf derartige Instrumente existieren, vorgestellt.
Die Untersuchungen des Dresdner Instituts für ökologische Raumentwicklung zeigen, dass Umweltgütesiegel für Gebäude als Informationsangebot unter den Akteuren des Bauwesens bereits heute zu einem gewissen Grad Zustimmung finden. Zugleich wird aber auch deutlich, dass zahlreiche konzeptionelle und methodische Fragen (wie etwa in Verbindung mit der Handhabung eines umfassenden Kriterienkataloges) geklärt werden müssen und wichtige Gegenargumente (wie etwa zur Höhe der Kosten und Aufwendigkeit des Verfahrens) zu berücksichtigen sind.
Angesichts durchaus unterschiedlicher vorliegender Erfahrungen und Anforderungen erscheint die Verständigung auf gemeinsame konzeptionelle Grundlagen als vordringliche Aufgabe. Dabei sind drei wesentliche Aspekte an der Spitze der Anforderungen an ein solches einheitliches Umweltgütesiegel für Gebäude zu erkennen: Die Unabhängigkeit des Instrumentes von produktbezogenen wirtschaftlichen Interessen, die Sicherstellung der Aktualität des Verfahrens und der Ergebnisse sowie eine umfassende Perspektive der Dokumentation und Bewertung.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.