Förderung innovativer Forschung zu räumlichen Aspekten von Transformationen: IÖR startet Fellowship-Programm

Mit einem neuen Fellowship-Programm bietet das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Forschungsideen und ihr Netzwerk während eines Gastaufenthaltes am IÖR weiterzuentwickeln. Der aktuelle Bewerbungsaufruf ist geschlossen. Im September 2024 folgt der nächste Aufruf.

"Mit unserem neuen Fellowship-Programm bieten wir nationalen und internationalen Forschenden die Möglichkeit, konzentriert über einen längeren Zeitraum hinweg und in enger Zusammenarbeit mit dem Team des IÖR ihre Arbeiten voranzutreiben und ihr Netzwerk auszubauen. Ziel ist es, den fachlichen Austausch zu fördern und gemeinsam an innovativen Projekten und Publikationen zu arbeiten.", erläutert Prof. Dr. Marc Wolfram. Besonderes Augenmerk, so der Direktor des IÖR, liege dabei auf möglichen Synergien zwischen den Fellows und der raumbezogenen Nachhaltigkeitsforschung des IÖR.

Zweimal im Jahr, im März und September, wird das Fellowship ausgeschrieben und in einem wettbewerblichen Auswahlprozess vergeben. Erfolgreiche Fellows erhalten bis zu sechs Monate lang ein Stipendium, einen Arbeitsplatz am IÖR sowie eine Unterkunft für diese Zeit. Sie arbeiten mit einem individuell zusammengestellten Team von IÖR-Forschenden zusammen und können alle Infrastrukturen und Dienstleistungen des IÖR nutzen.

Bewerben können sich etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – Lehrstuhl-Inhaber*innen ebenso wie Senior-Wissenschaftler*innen mit international führendem Forschungsprofil und exzellenten Leistungen. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören ein innovativer Vorschlag für eine Forschungsarbeit mit Bezug zum Leitbild und zum Forschungsprogramm des IÖR sowie eine klare Aussage zum angestrebten Mehrwert und zu spezifischen Synergien des Aufenthaltes am IÖR.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.