Der Forschungsbereich Gebaute Umwelt – Ressourcen und Umweltrisiken untersucht die Nutzung, Entwicklung und Materialität der gebauten Umwelt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Resilienz, sowie ihrer räumlichen Kontexte und Beziehungen zur natürlichen Umwelt. Dabei verstehen wir die gebaute Umwelt als Teil komplexer sozio-ökologisch-technischer Systeme, deren Physis Gebäude, Infrastrukturen und vom Menschen überformte Freiräume umfasst.
Unsere Forschung orientiert sich an ambitionierten Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen („Minimierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen“, „Begrenzung der Erderwärmung, „Erhöhung von Resilienz in Städten und Regionen“) und verfolgt damit das Ziel, die gebaute Umwelt zukunftsfähig und resilient zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir soziale und technische Ansätze und Innovationen, die zum Erreichen dieser Ziele auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen beitragen.
Besonderes Augenmerk gilt der Frage, wie wir anthropogene und natürliche Ressourcen nutzen und beeinträchtigen (Forschungsgruppe "Anthropogene und Natürliche Ressourcen"). Ebenso nehmen wir Naturgefahren in den Blick, welche Risiken für den Bestand und die Nutzbarkeit der gebauten Umwelt darstellen können und die durch den Klimawandel hervorgerufen oder verstärkt werden. Wir erarbeiten Ansätze, Methoden und Indikatoren, anhand derer zirkuläre und resilienzorientierte Entwicklungen der gebauten Umwelt in ihren sozio-ökologisch-technischen Parametern beschrieben und gestaltet werden können.
Mit dem "IÖR-Informationssystem Gebaute Umwelt" (ISBE) unterstützen wir Wissenschaftler*innen und Akteur*innen der Stadt-, Regional- und Umweltplanung sowie der Industrie mit Informationen zur Materialität und zur Vulnerabilität der gebauten Umwelt. Damit wollen wir dazu beitragen, zirkuläre Konzepte in der Praxis umzusetzen sowie die gebaute Umwelt an Naturgefahren und den Klimawandel anzupassen.
Unsere Leitfragen lauten:
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.