Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wurde 2004/2005 aufgrund der europäischen SUP-Richtlinie in deutsches Recht (BauGB, ROG und UVPG) eingeführt. Durch die Integration einer Strategischen Umweltprüfung in behördliche Planungen und Entscheidungsprozesse sollen Informationen zu Umweltauswirkungen und Ressourcenverwendung nicht erst bei der konkreten Projektzulassung, sondern bereits frühzeitig im Planungsstadium und unter Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.
Gegenstand des Projekts ist die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme auf Bundesebene. Diese wird derzeit mit unterschiedlichen Inhalten und Methoden durchgeführt. So ist z.B. das Verständnis zur Abschichtung und zur Alternativenprüfung nicht einheitlich. Gerade Strategische Umweltprüfungen auf Bundesebene bieten u.a. auf Grund ihres großen räumlichen Gegenstandsbereichs und der Möglichkeit zur Berücksichtigung von Systemalternativen aber Chancen, wirklich strategische (d.h. vorausschauende, durchdachte) Prüfungen von Umweltbelangen durchzuführen.
Ziel des Projektes ist die Analyse und Bewertung der Methoden, Verfahren und Rechtsgrundlagen der Strategischen Umweltprüfungen für Planungen auf Bundesebene. Zudem sollen Empfehlungen zur Optimierung der SUP von Bundesplänen und -programmen erarbeitet werden.
Das Projekt gliedert sich in 4 Arbeitspakete mit folgenden Teilaufgaben
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.