SUP

Strategische Umweltprüfung und (neuartige) Pläne und Programme auf Bundesebene – Methoden, Verfahren, Rechtsgrundlagen

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wurde 2004/2005 aufgrund der europäischen SUP-Richtlinie in deutsches Recht (BauGB, ROG und UVPG) eingeführt. Durch die Integration einer Strategischen Umweltprüfung in behördliche Planungen und Entscheidungsprozesse sollen Informationen zu Umweltauswirkungen und Ressourcenverwendung nicht erst bei der konkreten Projektzulassung, sondern bereits frühzeitig im Planungsstadium und unter Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.

Gegenstand des Projekts ist die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme auf Bundesebene. Diese wird derzeit mit unterschiedlichen Inhalten und Methoden durchgeführt. So ist z.B. das Verständnis zur Abschichtung und zur Alternativenprüfung nicht einheitlich. Gerade Strategische Umweltprüfungen auf Bundesebene bieten u.a. auf Grund ihres großen räumlichen Gegenstandsbereichs und der Möglichkeit zur Berücksichtigung von Systemalternativen aber Chancen, wirklich strategische (d.h. vorausschauende, durchdachte) Prüfungen von Umweltbelangen durchzuführen.

Ziel des Projektes ist die Analyse und Bewertung der Methoden, Verfahren und Rechtsgrundlagen der Strategischen Umweltprüfungen für Planungen auf Bundesebene. Zudem sollen Empfehlungen zur Optimierung der SUP von Bundesplänen und -programmen erarbeitet werden.

  • Nach einer vergleichenden Beschreibung der Bundespläne und -programme werden die Integration der SUP in die Planungsverfahren auf Bundesebene beschrieben und Besonderheiten im Zusammenhang mit den jeweiligen Planungen analysiert.
  • Anschließend erfolgt eine erste Evaluation von bisher durchgeführten Strategischen Umweltprüfungen auf Bundesebene (z.B. Netzentwicklungsplanung, Raumordnung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee, derzeit laufende Bundesverkehrswegeplanung, Operationelle Programme der europäischen Fonds).
  • Ein Fokus wird auf internationale Ansätze zur Analyse und Bewertung von Umweltauswirkungen gelegt, um weitere Aufschlüsse zu Verbesserungsoptionen zu erhalten.
  • Darauf aufbauend werden konzeptionelle Überlegungen zur Optimierung der SUP von Bundesplänen und -programmen erarbeitet.
  • Parallel hierzu leistet das Projekt durch Stellungnahmen zu aktuellen SUP-Verfahren einen Beitrag zum Qualitätsmanagement der SUP auf Bundesebene (Ad-hoc-Beratung).

Das Projekt gliedert sich in 4 Arbeitspakete mit folgenden Teilaufgaben

  • Bestandsaufnahme Bundespläne und -programme [AP 1]
  • SUP der Bundespläne und -programme [AP 2]
    • Schnittstellen SUP mit Bundesplänen und -programmen (AP2.1)
    • Besonderheiten der SUP bei Bundesplänen und -programmen (AP 2.2)
    • Fallstudienanalyse (AP 2.3)
    • Ausländische Ansätze für Bewertungsmethoden auf hoch aggregierter Ebene (AP 2.4)
  • Konzeptionelle Überlegungen und optionaler Leitfaden [AP 3]
    • Verbesserungsoptionen der SUP auf Bundesebene (AP 3.1)
    • Leitfaden Bundes-SUP (AP 3.2/optional)
  • Ad-hoc-Beratung [AP 4]

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.