Problemstellung
Die Russische Föderation verfügt bereits über eine Entwicklungsstrategie für die russischen Meeresregionen einschließlich des Managements der Küstengebiete. Eine gesetzlich geregelte Meeresraumordnung gab es in Russland bisher jedoch nicht. Aktuell hat die Russische Föderation mit der Vorbereitung des Erlasses eines föderalen Gesetzes zur maritimen Raumordnung begonnen, welches unter anderem auch die Ausarbeitung von Meeresraumplänen unter Berücksichtigung von Land-Meer-Interaktionen vorsieht. Das Projekt "MSP-Rus"(Phase II) dient der inhaltlichen, methodischen und juristischen Beratung der Russischen Föderation im Laufe des Entwicklungsprozesses einer Meeresraumordnung in Russland. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der EU in der maritimen Raumordnung, ist es von großer Notwendigkeit die deutsch-russische Kooperation im Bereich der Meeresraumplanung zu intensivieren.
Ziel
Ziel des Vorhabens ist die Beratung von öffentlichen Stellen sowie Institutionen der Wissenschaft und Planungspraxis der RF, die für die maritime Raumplanung im Ostseeküstenraum der RF zuständig sind. Dadurch soll der Entstehungsprozess der Meeresraumordnung in der RF gefördert werden sowie eine stärkere Berücksichtigung von ökologischen Anforderungen und Bewertung der Umweltauswirkungen in der Meeresraumordnung der RF unterstützt werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll die Anwendung der Meeresraumordnung erprobt und praktische Erfahrungen gesammelt werden.
Die Russische Föderation als Ostseeanrainer mit einer gemeinsamen Grenze zur Europäischen Union beabsichtigt die Schaffung rechtlicher und planerischer Grundlagen für die maritime Raumordnung. In der Phase 2 des Beratungshilfevorhabens werden im Zuge der Durchführung eines Pilotprojekts in den russischen Meeresgewässern des Finnischen Meerbusens und der Newa-Bucht die rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben beschrieben sowie Handreichungen und Empfehlungen zu inhaltlichen und planungsmethodischen Aspekte der Integration und der Bewertung von Umweltauswirkungen gegeben. Im Ergebnis soll ein umweltverträgliches Raumnutzungskonzept für das Meeresgebiet entstehen.
Forschungsfragen des Vorhabens
Wie kann die Meeresraumordnung in der RF verankert und ausgestaltet werden?
Inwieweit sind die Rahmenbedingungen des existierenden Systems der Territorialplanung RF auf die Meeresplanung übertragbar?
Methodik
Recherche und Analyse der rechtlichen Vorschriften, organisatorischen und planungsmethodischen Rahmenbedingungen der Meeresraumordnung in Deutschland und in der Russischen Föderation, Ableitung von Empfehlungen zur Unterstützung des Entstehungsprozesses der Meeresraumordnung in der RF, Anwendung der Erkenntnisse an einem Beispielregion in der RF.
Nachdem in Phase I die Beispielregion für einen Pilotprojekt ausgewählt wurde, wird nun der rechtliche, organisatorische und planerische Rahmen der Meeresraumplanung in Deutschland und in Russland vorgestellt und analysiert. Auf der Basis des deutsch-russischen Vergleichs der Rahmenbedingungen werden Empfehlungen für die fortschreitende Gesetzesinitiative zur Einführung der Meeresraumordnung in der RF erarbeitet. In den einzelnen Arbeitspaketen werden Handreichungen zu den inhaltlich-methodischen Aspekten der Meeresraumplanung (AP3) und zur Bewertung von Umweltauswirkungen in der Meeresraumordnung (AP4) vorbereitet.
Ergebnisse
Im Ergebnis wurde ein umweltverträgliches Raumnutzungskonzept für das ausgewählte russische Meeresgebiet des Finnischen Meerbusens erarbeitet. Dieser neue Meeresraumplan soll in die Gesamtheit der nationalen und internationalen Meeresraumpläne weiterer Teile der Ostsee integriert werden.
Durch die enge und intensive Zusammenarbeit von deutschen und russischen Experten im Rahmen des Projektes wurde ein Beitrag zu einer unter allen Ostsee-Anrainerstaaten abgestimmten und nachhaltigen Nutzung der Ostsee geleistet.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.