Für die Koordinierung von Planungen und die Entwicklung von Handlungsstrategien haben kleinräumige Bevölkerungsprognosen in der Regional- und Kommunalpolitik eine große Bedeutung. Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden hat auf dem Gebiet der Demografie und kleinräumiger Bevölkerungsvorausberechnungen fundierte Kenntnisse und bearbeitete dazu schon mehrere Projekte erfolgreich. Die aktuell für die Stadt Pirna gültige Bevölkerungsprognose des IÖR stammt aus dem Jahr 2015. Ebenfalls durch das IÖR wurde für die Gemeinde Dohma als Teil der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma letztmalig 2017 eine Bevölkerungsprognose berechnet.
Im Hinblick auf die weitere Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesstätten- und Schulnetzplanung wird von der Stadt Pirna eine Fortschreibung der Pirnaer Prognose mit dem Basisjahr 2018 benötigt. Auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Bevölkerungsentwicklung, insbesondere der Zuwanderungsgewinne aus Dresden und den Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, sind die Daten für die Flächennutzungsplanung und die Ausrichtung der Bauland- und Wohnungsmarktentwicklung von großem Interesse. Erstmals soll auch die Asylentwicklung Bestandteil der Prognose sein. Zur Erleichterung der Arbeit im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma soll auch die Prognose Dohma mit dem Basisjahr 2018 fortgeschrieben werden. Die geplanten kleinräumigen Bevölkerungsprognosen für Pirna und Dohma werden bis zum Jahr 2035 ermittelt. Die Prognosen erfolgen für die Stadt Pirna insgesamt sowie differenziert nach den neun Stadtteilen. Für Dohma werden die Prognosen für die Gemeinde insgesamt sowie differenziert nach den drei Ortsteilen erstellt. Die Vorausberechnungen werden wieder in Szenarienform ermittelt.
Im Ergebnis der Berechnungen werden sowohl für die Stadt Pirna als auch für die Gemeinde Dohma aktuelle demografische Grunddaten für die Bauland- und Kita-/Schulbedarfsplanung zur Verfügung stehen.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.