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Klimagerechte Kreislaufwirtschaft in der Baubranche

In Polen, Slowenien und der Tschechischen Republik werden die meisten Abfälle der Bauindustrie nicht recycelt, sondern auf Deponien gelagert . Bis zu 70 Prozent der Abbruchabfälle der Baubranche können jedoch wiederverwertet werden. Die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Kommission soll daher eine ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung dieser Abfälle sicherstellen. In der Folge verringert sich der unnötige Verbrauch natürlicher Ressourcen und der Ausstoß von Treibhausgasen. Zudem führt dieser Schritt ein klima- und ressourcenschonendes Modell der Kreislaufwirtschaft im Bausektor ein. Dieses Modell soll Abfälle und Emissionen minimieren, indem der Bedarf an neuen Materialien und Herstellungsprozessen durch engere Materialkreisläufe im Bauwesen verringert wird.

Das Projekt setzt bewährte Praktiken im Bauwesen aus Deutschland im Bereich Kreislaufwirtschaft in Polen, Slowenien und Tschechien um. Zunächst werden Regionalregierungen, Kommunen und die wichtigsten Akteure der Branche, wie politische Entscheidungsträger*innen, Architekt*innen, Bauunternehmer*innen, Investor*innen und Stadtplanungsbehörden für Kreislaufprozesse im Bauwesen sensibilisiert. Konkret berät das Projektteam Investor*innen, wie sie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft im öffentlichen Beschaffungswesen stärken können. Außerdem bietet es Architekt*innen und Stadtplanungsbehörden Best Practices und Unterstützung bei der Planung von Gebäuden mit recycelten Materialien. So wird die Bauindustrie angeregt, Sekundärmaterialien –das heißt recycelte Materialien – zu verwenden,  die in Fertigungsprozessen eingesetzt werden können. Auch werden immer mehr Materialien für die Wiederverwendung und das Recycling gesammelt. Alles in allem trägt dies zur Eindämmung des Klimawandels und zur Versorgungssicherheit im Bausektor bei.

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.