Geplantes Bundeserprobungsgesetz: Nachbesserungen erforderlich

Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für ein Bundeserprobungsgesetz beschlossen. In Stellungnahmen zum geplanten Gesetz fordern sowohl das bundesweite Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ wie auch die Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung (GTPF) Nachbesserungen. Das IÖR ist Mitglied beider Organisationen, war an der Erarbeitung der Stellungnahmen beteiligt und unterstützt die Forderungen.

Die Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung (GTPF) wie auch das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ begrüßen grundsätzlich die Initiative des Gesetzgebers, mit einem Bundeserprobungsgesetz (ehemals „Reallabore-Gesetz“) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erprobungsräume, regulatorisches Lernen und den Transfer von Erkenntnissen in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern.

Gleichzeitig formulieren beide Organisationen in aktuellen Stellungnahmen deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit das Gesetz seinen Anspruch auf Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit erfüllt. Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) ist Mitglied des Netzwerks und ebenso der GTPF. Markus Egerman vom IÖR, Mitglied des GTPF-Vorstands und im Koordinationskreis des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit“, war an der Erarbeitung beider Stellungnahmen beteiligt.

Nachhaltigkeitsaspekte systematisch verankern

Beide Stellungnahmen betonen, dass ein zukunftsfähiges Bundeserprobungsgesetz den breiten gesellschaftlichen Wandel unterstützen, die bestehende Reallaborlandschaft anerkennen und Nachhaltigkeit als normative Orientierung ernst nehmen sollte. Angeregt wird, die Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich auf ökonomische, soziale und ökologische Ansätze des Wandels zu beziehen und Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in den Gesetzestext und in die Antragsprüfung aufzunehmen.

Zudem plädieren die Autor*innen der Stellungnahmen dafür, das dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Innovationsverständnis zu erweitern. „Der Innovationsbegriff richtet sich derzeit vor allem auf marktwirtschaftlich verwertbare, insbesondere technologische Innovationen. Das ist deutlich zu eng gefasst“, erläutert Markus Egermann vom IÖR. „Für eine gesellschaftliche Transformation in vielen verschiedenen Lebensbereichen braucht es ein weit gefasstes Verständnis von Innovation, das auch soziale, kulturelle und politische Innovationen einschließt.“

Rolle der Wissenschaft stärken 

Besonders kritisch sehen die Autor*innen die im Gesetzentwurf verwendete Definition von Reallaboren. Diese weiche deutlich vom wissenschaftlich etablierten Reallabor-Verständnis ab, das seit Jahren in der transdisziplinären und transformativen Nachhaltigkeitsforschung entwickelt wurde. Reallabore werden dort nicht allein als befristete Erprobungsräume gesehen, sondern als erkenntnisorientierte Forschungs- und Lernräume, in denen Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft gemeinsam an gesellschaftlich relevanten Veränderungsprozessen arbeiten.

Daher solle im Gesetz die Rolle der Wissenschaft deutlich gestärkt werden. „Wissenschaftliche Begleitung ist nicht nur für Innovation und die Durchführung von Reallaboren sinnvoll und wichtig, sondern auch für die Auswertung, das regulatorische Lernen und die Übertragung von Erfahrungen in andere Kontexte“, sagt Oliver Parodi, Sprecher des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit.

Anspruch einer notwendigen Transformation gerecht werden 

Netzwerk und GTPF sehen im Bundeserprobungsgesetz einen wichtigen Schritt für ein zukunftsfähiges Deutschland. Es werde dem Anspruch einer notwendigen Nachhaltigkeitstransformation jedoch nicht gerecht und bleibe in seiner derzeitigen Fassung hinter seinen Möglichkeiten zurück. Nachbesserungen wären daher dringend erforderlich.

Über das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“

Das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ wurde 2019 gegründet und umfasst aktuell über 120 aktive und abgeschlossene Reallabore. 75 Organisationen aus Wissenschaft und Praxis sind Mitglied im Netzwerk. Die Akteure im Netzwerk arbeiten seit mehr als einem Jahrzehnt in und zu Reallaboren. Sie haben sowohl den theoretischen Diskurs als auch die Verwirklichung von Reallaboren maßgeblich mitgeprägt und in diesem Zeitraum wichtige Beiträge zur Entwicklung, Umsetzung, Rahmensetzung und Förderung von Reallaboren geleistet.

Zur Stellungnahme des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit“ zum Bundeserprobungsgesetz (BErpG)

Über die GTPF

Die Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung e.V. (GTPF) ist die Fachgesellschaft der transdisziplinär und partizipativ Forschenden und Lehrenden sowie Praxispartner:innen im deutschsprachigen Raum. Die GTPF bietet eine zentrale Plattform für Vernetzung, fachlichen Austausch und Interessenvertretung im Bereich der transdisziplinären und partizipativen Forschung sowie für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Gesellschaft.

Zur Stellungnahme der GTPF zum Bundeserprobungsgesetz (BErpG)

Geplantes Erprobungsgesetz in der veröffentlichten Form des Entwurfs eines Änderungsantrages vorliegend in der Ausschussdrucksache 21(23)79

Wissenschaftlicher Kontakt im IÖR

Dr. Markus Egermann
Leiter des Forschungsbereichs „Transformative Kapazitäten“
Telefon: +49 351 46 79-272
E-Mail: M.Egermannioer@ioer.de

Kontakt beim Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“

Dr. Oliver Parodi
Sprecher des Netzwerks und Leiter der Forschungsgruppe
„Karlsruher Transformationszentrum für Nachhaltigkeit und Kulturwandel“
Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS)
Telefon: +49 721 608-26816
E-Mail: oliver.parodiioer@kit.edu

Kontakt bei der Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung e. V. (GTPF)

Julius Merkens
Leitung der Geschäftsstelle
Telefon: +49 30 31477502
E-Mail: infoioer@gtpf.science

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

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