Die Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung (GTPF) wie auch das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ begrüßen grundsätzlich die Initiative des Gesetzgebers, mit einem Bundeserprobungsgesetz (ehemals „Reallabore-Gesetz“) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erprobungsräume, regulatorisches Lernen und den Transfer von Erkenntnissen in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern.
Gleichzeitig formulieren beide Organisationen in aktuellen Stellungnahmen deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit das Gesetz seinen Anspruch auf Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit erfüllt. Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) ist Mitglied des Netzwerks und ebenso der GTPF. Markus Egerman vom IÖR, Mitglied des GTPF-Vorstands und im Koordinationskreis des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit“, war an der Erarbeitung beider Stellungnahmen beteiligt.
Nachhaltigkeitsaspekte systematisch verankern
Beide Stellungnahmen betonen, dass ein zukunftsfähiges Bundeserprobungsgesetz den breiten gesellschaftlichen Wandel unterstützen, die bestehende Reallaborlandschaft anerkennen und Nachhaltigkeit als normative Orientierung ernst nehmen sollte. Angeregt wird, die Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich auf ökonomische, soziale und ökologische Ansätze des Wandels zu beziehen und Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in den Gesetzestext und in die Antragsprüfung aufzunehmen.
Zudem plädieren die Autor*innen der Stellungnahmen dafür, das dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Innovationsverständnis zu erweitern. „Der Innovationsbegriff richtet sich derzeit vor allem auf marktwirtschaftlich verwertbare, insbesondere technologische Innovationen. Das ist deutlich zu eng gefasst“, erläutert Markus Egermann vom IÖR. „Für eine gesellschaftliche Transformation in vielen verschiedenen Lebensbereichen braucht es ein weit gefasstes Verständnis von Innovation, das auch soziale, kulturelle und politische Innovationen einschließt.“
Rolle der Wissenschaft stärken
Besonders kritisch sehen die Autor*innen die im Gesetzentwurf verwendete Definition von Reallaboren. Diese weiche deutlich vom wissenschaftlich etablierten Reallabor-Verständnis ab, das seit Jahren in der transdisziplinären und transformativen Nachhaltigkeitsforschung entwickelt wurde. Reallabore werden dort nicht allein als befristete Erprobungsräume gesehen, sondern als erkenntnisorientierte Forschungs- und Lernräume, in denen Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft gemeinsam an gesellschaftlich relevanten Veränderungsprozessen arbeiten.
Daher solle im Gesetz die Rolle der Wissenschaft deutlich gestärkt werden. „Wissenschaftliche Begleitung ist nicht nur für Innovation und die Durchführung von Reallaboren sinnvoll und wichtig, sondern auch für die Auswertung, das regulatorische Lernen und die Übertragung von Erfahrungen in andere Kontexte“, sagt Oliver Parodi, Sprecher des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit.
Anspruch einer notwendigen Transformation gerecht werden
Netzwerk und GTPF sehen im Bundeserprobungsgesetz einen wichtigen Schritt für ein zukunftsfähiges Deutschland. Es werde dem Anspruch einer notwendigen Nachhaltigkeitstransformation jedoch nicht gerecht und bleibe in seiner derzeitigen Fassung hinter seinen Möglichkeiten zurück. Nachbesserungen wären daher dringend erforderlich.