Leibniz R: Thünen-Institut ist neues Netzwerk-Mitglied

Das Leibniz-Forschungsnetzwerk "Räumliches Wissen für Gesellschaft und Umwelt – Leibniz R" hat das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei als neues Mitglied aufgenommen. Das Thünen-Institut baut damit seine Kooperationen in der raumbezogenen Forschung aus. Leibniz R erweitert seine Expertise zu ländlichen Räumen.

Ab sofort gehören die Thünen-Institute für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen und für Innovation und Wertschöpfung in ländlichen Räumen dem Forschungsnetzwerk Leibniz R an.

Das Leibniz-Forschungsnetzwerk "Räumliches Wissen für Gesellschaft und Umwelt", kurz Leibniz R, analysiert soziale, ökologische und ökonomische Prozesse und deren Wechselwirkungen in ihren räumlichen Zusammenhängen. Es zeigt raumbezogene Handlungsoptionen auf und trägt dazu bei, räumliches Wissen in Gesellschaft und Politik breiter zu verankern und besser nutzbar zu machen.

"Mit dem Thünen-Institut erweitert sich unser Netzwerk um eine zweite Einrichtung außerhalb der Leibniz-Gemeinschaft. Die Expertise der Braunschweiger Kolleginnen und Kollegen in Forschung und Politikberatung zu ländlichen Räumen wird unser Netzwerk bereichern", sagt Prof. Dr. Marc Wolfram, Sprecher von Leibniz R und Direktor des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).

"Wir freuen uns, nun Teil von Leibniz R zu sein und unsere zum Teil schon langjährigen Kooperationsbeziehungen zu den Mitgliedereinrichtungen des Netzwerks weiter zu vertiefen", sagt Prof. Dr. Peter Weingarten. Er ist der Ansprechpartner für das Thünen-Institut bei Leibniz R und Leiter des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen.

Weitere Informationen zum Netzwerk Leibniz R

Weitere Informationen zum Forschungsbereich Ländliche Räume des Thünen-Instituts

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.