Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung ist bemüht, seine Webseiten und seine mobilen Anwendungen in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Projektwebseiten und Web-Apps, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden und nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden
http://regklam.de | http://wissenswege.ioer.info/ | https://bidelin-wissenswege.ioer.eu
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseiten/mobile Anwendungen sind nach den oben genannten Richtlinien mangelhaft barrierefrei.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.11.2022 erstellt.
Es erfolgen keine weiteren Prüfungen, da die Webseiten nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gern an uns wenden: barrierefreiheit @ioer.de
Wir werden versuchen, Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten und mobilen Anwendungen gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle @sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.